Kompetenz, Erfahrung, Leidenschaft für den Beruf: Dieses Selbstverständnis bildet die Grundlage für unser Tagesgeschäft, für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden und für beste Ergebnisse.
Zu unseren Kunden zählen neben privaten Bauherren und Grundstückseigentümern, Architekten- und Planungsbüros, Generalunternehmern, Bau- und Erschließungsträgern auch Kommunen, Bundes- und Landesbehörden.
Das Büro ist seit über 50 Jahren in Herne ansässig und seit 2006 inhabergeführt. Unser Leistungsprofil umfasst ein großes Aufgabenspektrum im Bereich Vermessung. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Liegenschafts- und Ingenieurvermessung. Als hoch qualifiziertes Team stehen wir Ihnen gerne auch bei Ihrem Projekt zur Seite.
Art und Umfang der Leistungen können individuell auf die Erfordernisse Ihres Projektes zugeschnitten werden.
Für den Bauantrag kann ein amtlicher Lageplan nach § 3 BauPrüfVO NRW mit Darstellung Ihres geplanten Bauvorhabens erforderlich sein. Der amtliche Lageplan wird von uns aufgrund amtlicher Unterlagen, eigener örtlicher Vermessung und Bauzeichnungen des bauvorlageberechtigten Planers erstellt. Er bildet die wesentliche Grundlage für die von Ihnen beantragte Genehmigung.
Ein amtlicher Lageplan ist ebenfalls erforderlich für die Eintragung von Baulasten nach § 18 BauPrüfVO NRW und die Teilung eines bebauten Grundstücks nach § 17 BauPrüfVO NRW.
Möchten Sie Ihr Grundstück in mehrere neue Grundstücke zwecks Veräußerung oder Eintragung unterschiedlicher Belastungen aufteilen, führen wir diese Arbeiten gerne für Sie durch. In einem Ortsvergleich wird die momentane Situation erfasst und zusammen mit der geplanten neuen Grenzführung ein Teilungsplan erstellt. Ist das Grundstück bebaut, ist zusätzlich ein Teilungsantrag mit einem amtlichen Lageplan zum Teilungsantrag erforderlich.
Eine Grenzvermessung ist eine hoheitliche Vermessung, in der bereits bestehende Grenzen in der Örtlichkeit aufgesucht und evtl. neu abgemarkt werden. Wie auch bei der Teilungsvermessung wird den Beteiligten dann in einem Grenztermin die Grenzpunkte bekanntgegeben und dokumentiert
Die Bauordnungsbehörde kann gemäß § 83 BauO NRW verlangen, dass ein amtlicher Nachweis über die Einhaltung der Grundrissflächen, der Lage auf dem Grundstück sowie der Höhenlage der baulichen Anlagen vorzulegen ist. Wir führen die Überprüfung für Sie durch und stellen die notwendige Bescheinigung aus.
Nach Fertigstellung einer baulichen Anlage verlangt das Katasteramt auf Grundlage des § 16 VermKatG NRW (Vermessungs- und Katastergesetz NRW) die Einmessung des Gebäudes durch einen Öff. best. Verm.-Ing. (in).
Nachdem der Baugrund vorbereitet ist erfolgt die Feinabsteckung der Außenachsen des gepl. Gebäudes auf Schnurgerüste. Somit ist die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück zentimetergenau festgelegt
Bei größeren Bauvorhaben ist es sinnvoll die Höhenlage des Grundstücks in einem DGM (Digitales Geländemodell) darzustellen. Das vereinfacht die Ermittlung von Erdmassen, die beseitigt bzw. eingebaut werden müssen. Auch erleichtert es die Kalkulation für den Bauunternehmer.
Planen Sie Ihr Grundstück einzufrieden (Zaun o. ä.) ist es ratsam, sich den Grenzverlauf in der Örtlichkeit anzeigen zu lassen. Hierbei handelt es sich nicht um eine amtliche Vermessung. Sollten die zu untersuchenden Grenzpunkte in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden sein, werden sie durch einen Holzpflock oder ähnl. markiert.
In einer Grobabsteckung werden die Außenecken des gepl. Gebäudes in die Örtlichkeit übertragen und der ausführenden Baufirma angezeigt, damit diese die notwendigen Erdarbeiten durchführen kann.
In regelmäßigen Abständen bieten wir einen Ausbildungsplatz zum/zur Vermessungstechniker/in an.
Bei Interesse senden Sie Anfragen und Bewerbungsunterlagen an die angegebene Kontaktadresse.
Vermessungsbüro Bonefeld
Termine nach Vereinbarung